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KOMPETENT, SCHNELL & UNKOMPLIZIERT

 

WAIDMANNSTR. 2, 60596 FRANKFURT, TEL 069 - 631 956 20, FAX 069 - 631 956 21,  INFO@KANZLEI-BERGRATH.DE 

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht gehört natürlich nicht zum Wirtschaftsrecht, wir lassen unsere Mandanten aber nicht im Regen stehen und helfen daher regelmäßig auch bei Verkehrsverstößen, bei denen Fahrverbot oder Strafverfahren drohen. Aufgrund der vielfach engen Beziehungen zu unseren Mandanten vertrauen uns diese auch in persönlich heiklen Situationen, etwa wenn aufgrund eines gravierenden oder mehrerer Verkehrsverstöße innerhalb eines Jahres ein Fahrverbot droht.

Wir wissen wie wichtig der Erhalt des Führerscheins insbesondere für Mitarbeiter im Vertrieb ist und setzen uns auch im Verkehrsrecht mit großem Elan für unsere Mandanten ein. Dabei bleiben wir unserem Grundsatz treu, dass eine genaue Prüfung des Sachverhalts unerlässlich ist, um das Bestmögliche für unseren Mandanten zu erreichen. Wir sind nicht an der massenhaften Abwicklung von Fällen interessiert, sondern sehen unsere Tätigkeit in diesem Bereich als einen besonderen Service für unsere Mandanten, die auch sonst unserer gewissenhaften Arbeit vertrauen.

Aufgrund unserer Verhandlungserfahrung wissen wir, für welche Argumente Richter zugänglich sind und für welche nicht.

Soweit Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, übernehmen wir für Sie die Schadensabwicklung. Insbesondere wenn Sie in der Position des Geschädigten sind, sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen, da die regulierende Versicherung über einen erheblichen Wissensvorteil verfügt. Es besteht kein Grund auf anwaltliche Hilfe zu verzichten. Die Kosten des Anwalts werden dem Geschädigten regelmäßig von der gegnerischen Versicherung erstattet.

 

Wir vertreten Ihre Interessen bei:

 

  • Bußgeldverfahren
  • Verkehrsstrafsachen
  • Führerscheinentzug
  • Unfall-Schadensregulierung
  • Schmerzensgeld
  • Minderung der Erwerbstätigkeit

 

Im Verkehrsrecht rechnen wir regelmäßig gemäß den gesetzlichen Gebühren  (RVG) ab, sodass die entstehenden Kosten überschaubar sind und bei Bestehen einer Verkehrsrechtsschutzversicherung grundsätzlich von dieser getragen werden.