KOMPETENT, SCHNELL & UNKOMPLIZIERT
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Grundstückskauf
Wir beraten Sie bereits vor dem Kauf eines freien Grundstücks oder einer Immobilie. Dadurch können Sie gravierende Fehler schon im Vorfeld vermeiden. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und sichern Sie dadurch Ihre Position bei der Gestaltung und Abwicklung des Kaufvertrags.
Bei folgenden Themen helfen wir Ihnen gerne:
- Grunddienstbarkeiten
- Nießbrauch
- persönliche Dienstbarkeiten
- Miteigentum
- Vorkaufsrecht
- Grundschuld
- Hypothek
- Erbbaurecht
Hinsichtlich des richtigen Verhaltens bei Abschluss eines Kaufvertrags stellt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fest:
"Der Notar schützt Sie nur sehr bedingt. Das ist zunächst auch nicht seine Aufgabe. Der Notar ist nur eine neutrale Amtsperson, die eine Beurkundung des Vertrages vornimmt."
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